Soeben wurden die im November 2014 veröffentlichten „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) seitens der Finanzverwaltung neu gefasst und veröffentlicht. Die Änderungen beziehen sich insbesondere auf die Digitalisierung, Konvertierung und Aufbewahrung von Belegen sowie den Einsatz von Cloud-Technologien.
Das BMF-Schreiben finden Sie hier zum Download.